Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Dogworkz Hundetrainerausbildung & Coaching
Gültig ab 1.12.2022
§ 1 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die in der Anmeldung gebuchte Ausbildung bzw. Coaching-Paket. Im Rahmen dieser Ausbildung wird dem Auszubildenden umfangreiches Wissen im Bereich der gebuchten Coaching Ausbildung in Theorie und Praxis vermittelt.
§ 2 Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an Veranstaltungen und Coachings erfolgt auf eigene Gefahr.
§ 3 Anmeldung und Bezahlung (Abschluss des Vertrages)
Mit der Anmeldung bietet der Interessent der Ausbildungsstätte Dogworkz GmbH den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich und verbindlich durch den Antragssteller. Ein Vertrag kommt mit der Annahme und Bestätigung durch die Ausbildungsstätte zu Stande und bedarf keiner bestimmten Form. Die Ausbildungsgebühren werden wie vereinbart abgerechnet.
§ 4 Absage von Coaching Stunden
Kann ein vereinbarter Coachingtermin nicht wahrgenommen werden, ist die Ausbildungsstätte mindestens 48 Stunden vorher darüber zu informieren. Geschieht dies nicht, ist die vollständige vereinbarte Vergütung zu entrichten. Bei Paketen wird die Stunde ebenfalls berechnet.§ 326 Abs. 2 Satz 2 BGB gilt unbeschadet.
§ 5 Kündigung
Der Vertragspartner kann innerhalb 14 Tage nach Vertragserklärung (Datum der Bewerbung) von diesem ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Kündigung hat schriftlich an Dogworkz GmbH, Im Fuchsbau 15,, 16547 Birkenwerder zu erfolgen. Es entstehen hierbei keine Kosten
Bei einer Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt entstehen Kosten in Höhe von 30 % des vereinbarten Betrages, bei Kündigung nach Fortbildungsbeginn 100 %
§ 6 Haftung
Die Dogworkz GmbH haftet nicht für Schäden, die von Dritten herbeigeführt werden.
Die Ausbildungsstätte haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
In diesen Fällen haftet die Ausbildungsstätte auch für Fahrlässigkeit. Die Ausbildungsstätte haftet nicht für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden, die durch Anwendung der gezeigten Übungen entstehen sowie für Schäden, die durch teilnehmende Hunde entstehen.
Jegliche Begleitpersonen sind durch den Hundeführer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings- und Beratungsstunden erfolgt auf eigenes Risiko.
Die Ausbildungsstätte haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunden herbeigeführt werden. Der Hundeführer haftet für die von ihm und von seinem Hund verursachten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen allein auch gegenüber Dritten und stellt die Ausbilderin von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem jeweils gebuchten Kurs frei.
§ 7 Mitwirkungspflicht
Der Hundeführer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber der Ausbilderin zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen. Es wird die aktive Mitwirkung und Durchführung an den Trainingseinheiten erwartet. Ebenso ist es Voraussetzung, dass sich der Hundeführer an die Anweisungen der Ausbilder/in hält.
§ 8 Bild- und Videoaufzeichnungen
Der AG/ Hundeführer erklärt sich damit einverstanden, dass von ihm und seinem Hund während eines Kurses, Einzeltrainings aufgenommenes Bild- und/oder Videomaterial auf der Internetseite „www.dogworkz.de “, der Twitterseite, der Facebookseite , auf dem YouTube Kanal von Dogworkz sowie bei Werbekampagnen, Vorträgen und Seminaren der Ausbildungsstätte zu Ausbildungszwecken verwendet werden darf. Abweichende Absprachen sind möglich.
§ 9 Gewaltfreies Training
Bei dem Training wird auf Hilfsmittel und Maßnahmen verzichtet, die dem Hund Schmerzen oder Leiden zufügen.
Die Ausbildungsstätte behält sich das Recht vor, Teilnehmer die gegen diese Anweisungen verstoßen, ohne Erstattung der Kursgebühren von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Die Teilnehmer arbeiten im Training nach den Grundsätzen von “trainieren statt dominieren” .
§ 10 Erfolgsgarantie
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg stark vom Hundehalter und jedem Hund individuell abhängig ist.
§ 11 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
§12 Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt, einschließlich behördlicher Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen, Ausfall bzw. Verspätung von Verkehrsmitteln, Krankheit und alle sonstigen auftretenden, von den Parteien nicht zu vertretende Umstände, die die Hundeschule ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, ermöglichen, dass das Training auch als Alternativangebot stattfinden kann. Konkret kann als Ersatz Online Unterricht vorübergehend als Alternative zum Präsenzunterricht stattfinden. Die Parteien werden sich im gegenseitigen Einverständnis bemühen, die gebuchten Dienstleistungen im Alternativprogramm fortzuführen oder in besonderen Fällen nach Zustimmung der Hundeschule zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
§13 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Oranienburg.